22. April 2026
HOAI in der AV/IT-Planung: Wann sie sinnvoll ist – und wann nicht
Wer AV/IT-Projekte plant, steht früher oder später vor derselben Frage: Soll die Leistung nach HOAI angeboten werden, oder sind Pauschalangebot bzw. Dienstvertrag sinnvoller? Gerade bei Medientechnik, hybriden Meetingräumen, Boardrooms, Kontrollräumen oder spezialisierten Kommunikationsflächen ist die Antwort selten eindeutig.
Die HOAI 2021 ist heute kein verbindliches Preisrecht mehr, sondern ein Orientierungsrahmen. Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung in Textform. Fehlt eine Vereinbarung zur Honorarsumme, gilt für Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Für die AV/IT-Planung ist die HOAI vor allem dort relevant, wo Leistungen als Technische Ausrüstung über definierte Leistungsphasen, Honorarzonen und anrechenbare Kosten beschrieben werden können. Das passt grundsätzlich gut zur gebäudebezogenen Fachplanung. Gleichzeitig zeigt gerade Anlagengruppe 5, dass typische AV/IT-Themen durchaus im HOAI-Umfeld liegen können, etwa Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Beschallungsanlagen von Sonderräumen oder aktive Netzwerkkomponenten. Trotzdem ist nicht jede AV/IT-Leistung automatisch eine klassische HOAI-Leistung. Strategische Vorstudien, Workshops, Betriebskonzepte oder technologieoffene Entscheidungsgrundlagen passen oft nur teilweise in dieses Raster.
Wann die HOAI passt – und wann andere Modelle sinnvoller sind
Die HOAI ist besonders dann sinnvoll, wenn AV/IT klar Teil eines Bau-, Umbau- oder Ausstattungsprojekts ist und die Leistung phasenweise erbracht werden soll – von der Grundlagenermittlung über Vor- und Ausführungsplanung bis hin zu Vergabe, Objektüberwachung und Dokumentation. Gerade bei Projekten mit vielen Schnittstellen zwischen Architektur, TGA, IT, Ausbau und Betrieb schafft die HOAI Struktur und macht Leistungen nachvollziehbar.
Ein Pauschalangebot ist meist dann besser, wenn die Aufgabe klar umrissen ist, aber nicht sauber entlang klassischer Leistungsphasen verläuft. Das gilt etwa für Bestandsaufnahmen, Quick Checks, Bedarfsdefinitionen, Raumstandards, Konzeptstudien, Variantenvergleiche oder technische Entscheidungsgrundlagen. In solchen Fällen ist oft weniger die Planungslogik entscheidend als ein klar definiertes Ergebnis.
Ein Dienstvertrag oder eine Vergütung auf Stunden- oder Tagessatzbasis passt vor allem dann, wenn der Leistungsumfang offen, iterativ oder im Projektverlauf noch nicht abschließend definierbar ist. Das betrifft häufig projektbegleitende Beratung, Workshops, Sparring mit Bauherrn und Planungsteam, Reviews von Konzepten oder Angeboten sowie laufende Koordination zwischen IT, Architektur, Ausbau, TGA und AV. Für solche Leistungen ist eine Zeitvergütung oft ehrlicher als eine scheinpräzise HOAI- oder Pauschallogik.
In der Praxis gilt deshalb oft eine einfache Regel: HOAI für planbare Fachplanung, Pauschale für klar definierte Pakete, Dienstvertrag für offene Beratungs- und Steuerungsleistungen.
Wo es in der Praxis kritisch wird: anrechenbare Kosten
Ein zentraler Knackpunkt in der HOAI-Anwendung ist das Thema anrechenbare Kosten. Gerade im AV/IT-Bereich entstehen hier schnell Schieflagen. Eine große LED-Wand kann die Projektkosten massiv erhöhen, ohne dass der zusätzliche Planungsaufwand im gleichen Verhältnis steigt. Umgekehrt gibt es Projekte, die technisch und organisatorisch sehr anspruchsvoll sind, deren reine Gerätekosten aber vergleichsweise moderat bleiben.
Das Problem ist also nicht die HOAI an sich, sondern die Frage, ob ein kostenbasiertes Honorarmodell den tatsächlichen Planungsaufwand in einem konkreten AV/IT-Projekt wirklich sauber abbildet. Besonders bei kostenintensiven AV-Medienflächen, Spezialdisplays oder hochwertigen Präsentationstechnologien sollte deshalb früh geprüft werden, ob die HOAI wirtschaftlich und inhaltlich fair bleibt.
Oft ist es sinnvoll, die klassische Fachplanung nach HOAI nur auf den Teil anzuwenden, der tatsächlich phasenlogisch und gebäudebezogen planbar ist, und darüber hinausgehende Leistungen separat zu vergüten – etwa als Pauschale für Konzept, Use-Case-Definition, Betriebslogik, Mock-up, PoC oder Nutzerworkshops.
Was sich in vielen Projekten bewährt
In vielen Projekten ist nicht ein einziges Vergütungsmodell richtig, sondern die saubere Trennung der Leistungsteile. Ein praktikabler Ansatz ist oft eine pauschale Vorstudie oder Konzeptphase, gefolgt von einer HOAI-nahen Fachplanung für klar definierte gebäudebezogene Leistungen, ergänzt um separate Vergütung für offene oder besondere Beratungsanteile.
Fazit
Die HOAI kann im AV/IT-Planungsbereich ein sehr gutes Modell sein – vor allem dann, wenn es um echte, phasenbezogene Fachplanung im Bau- und Projektkontext geht. Ein Pauschalangebot ist meist besser, wenn ein klar umrissenes Ergebnis geschuldet ist. Ein Dienstvertrag passt dort, wo Beratung, Steuerung und Iteration im Vordergrund stehen.
Gerade im AV/IT-Bereich sollte das Thema anrechenbare Kosten jedoch nie schematisch betrachtet werden. Hohe Gerätewerte bedeuten nicht automatisch hohen Planungsaufwand. Wer Leistungsteile und Vergütungslogik früh sauber trennt, vermeidet spätere Missverständnisse und schafft eine tragfähige Grundlage für beide Seiten.
